Reglement/Regulations

Inhalt

1. Organisation

1.1 Veranstalter
1.2 Veranstaltungsbüro
1.3 Leitung

2. Beschreibung der Veranstaltung

2.1 Länge der Strecke
2.2 Teilnehmerzahl
2.3 Bestimmungen

3. Fahrzeuge

3.1 Fahrzeugvorschriften
3.2 Technische Hilfsmittel und Messgeräte
3.3 Fahrzeugwechsel
3.4 Fahrer- / Beifahrertausch
3.5 Zugelassene Teams
3.6 Werbung am Auto
3.7 Anbringen der Rallyeschilder
3.8 Technische Abnahme

4. Nennung

4.1 Nennung
4.2 Nenngeld
4.3 Leistungen
4.4 Zustimmung
4.5 Rückzahlung des Nenngeldes
4.6 Rücknahme der Nennung
4.7 Versand der Nennbestätigungen
4.8 Bulletins
4.9 Recht auf Wort, Bild und Ton

5. Ablauf der Veranstaltung

5.1 Offizieller Aushang (schwarzes Brett)
5.2 Zeitplan
5.3 Papierabnahme
5.4 Briefing
5.5 Start / Startpark
5.6 Restart nach der Mittagspause
5.7 Ziel
5.8 Siegerehrung

6. Fahrvorschriften

6.1 Veranstalterzeit
6.2 Verkehrsregeln
6.3 Ausfall – Restart
6.4 Streckensperrung
6.5 Umweltregeln
6.6 Servicefahrzeuge
6.7 Unsportliches Verhalten
6.8 Geschwindigkeitsmessungen

7. Aufgabenstellungen

7.1 Roadbook
7.2 Bordkarten
7.3 bemannte Durchfahrtskontrollen (DK)
7.4 unbemannte Durchfahrtskontrollen (DK)
7.5 Zeitkontrollen (ZK)
7.6 Öffnung und Schließung von DK und ZK

8. Sonderprüfungen

8.1 Aufgaben bei der Sonderprüfung
8.2 Start der Sonderprüfung
8.3 Zeitmessung

9. Proteste – Einsprüche

9.1 Schiedsgericht
9.2 Auslegung des Reglements

10. Ergebnisse 

10.1 Sieger
10.2 Ex aequo

11. Haftung

11.1 Haftung der Teilnehmer
11.2 Haftungsbeschränkung des Veranstalters etc., Verzichtserklärung
11.3 Abbruch der Veranstaltung

12. Zusammenfassung der Strafpunkte


1. Organisation 

1.1 Veranstalter

British Classic Car Rallye
Dieter Seidel
Vogelsberg 4
33165 Lichtenau

1.2 Veranstaltungsbüro

bis zum 16.5.2019
Dieter Seidel
Vogelsberg 4
33165 Lichtenau
0049 171 4928185
Dieter.Seidel1@gmx.de

am 17. und 18. Mai
Redingerhof
Renker Weg 1
33175 Bad Lippspringe
0049 171 4928185

1.3 Leitung

Sportliche Leitung: Dieter Seidel
Leitung Zeitnahme / Auswertung: Susi Frey
Technische Abnahme: Dieter Seidel

2. Beschreibung der Veranstaltung 

Bei der British Classic handelt es sich um eine sportliche Orientierungsrallye für britische Fahrzeuge bis Baujahr 1987 (jüngere Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung des Veranstalters), bei der es nicht auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. Auf der gesamten Strecke gilt stets die Straßenverkehrsordnung (STVO). Auf Privat- und Trainingsgelände gelten die dort vorgeschriebenen Regeln. Es wird in zwei Klassen gefahren: Sport und Touring. Die sportliche Klasse fährt eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h, die Touring Klasse 35 km/h.

2.1 Länge der Strecke

Die Idealstrecke hat eine Gesamtlänge von ca. 250 Kilometern für die Sport-Wertung und ca. 220 km für die Touring-Wertung. Sie ist in 2 Etappen aufgeteilt.

2.2 Teilnehmerzahl

Die Gesamtteilnehmerzahl ist auf 60 Fahrzeuge beschränkt.

2.3 Bestimmungen

Die Veranstaltung wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt:

Straßenverkehrsordnung (STVO)
Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO)
Bestimmungen und Auflagen aller genehmigenden Behörden
Bestimmungen der Ausschreibung
Bestimmungen des vorliegenden Reglements, des spez. Reglements und der Bulletins
Bestimmungen des Roadbooks

3. Fahrzeuge 

3.1 Fahrzeugvorschriften

Zugelassen sind alle britischen Drei- und Vierradfahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die den Bestimmungen des Reglements und den Vorschriften der STVZO entsprechen. Schwarze Saisonkennzeichen, Oldtimerzulassungen als H-Kennzeichen sowie rote 07er-Kennzeichen sind auch erlaubt. Ausländische Kennzeichen sind natürlich ebenfalls zugelassen, sofern die Fahrzeuge den Anforderungen der STVZO des jeweiligen Landes entsprechen.

3.2 Technische Hilfsmittel und Messgeräte

Zugelassen sind alle Arten von mechanischen oder elektromechanischen Wegstreckenzählern z.B. Halda, Rallyecounter oder Retrotrip2. Mobiltelefone dürfen während der Rallye nur im Notfall benutzt werden. Laptops, Navigationsgeräte oder ähnliches sind verboten.

3.3 Fahrzeugwechsel

Ein Fahrzeugwechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen vor der Rallye möglich. Wenn das genannte Fahrzeug zum Start der Veranstaltung nicht einsatzbereit sein sollte, muss der Teilnehmer den Veranstalter spätestens 1 Tag vor der Rallye über einen Fahrzeugwechsel informieren. Dieses andere Fahrzeug muss aber der Vorschrift unter 3.1 genügen.

3.4 Fahrer- / Beifahrerwechsel

Fahrer oder Beifahrer können jederzeit das Steuer übernehmen, sofern beide im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

3.5 Zugelassene Teams

Ein Fahrzeug muss minimal mit zwei Personen besetzt sein. Weitere Mitfahrer sind im Rallyebüro anzumelden. Lizenzen sind nicht erforderlich. Beifahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und wenn sie jünger als 18 Jahre sind eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen.

3.6 Werbung am Auto

Werbung am Fahrzeug ist erlaubt, sofern sie nicht anstößig ist und/oder sich gegen die Interessen der Veranstaltung und/oder des Veranstalters richtet. Eine bestimmte Größe darf nicht überschritten werden. Im Zweifel entscheidet der Veranstalter nach Absprache mit dem Team vor Beginn der Rallye über die Zulässigkeit.

3.7 Anbringen der Rallyeschilder, Startnummern und verpflichtende Veranstalterwerbung

Für die Kennzeichnung der Fahrzeuge werden zwei Startnummern ausgegeben, die seitlich am Fahrzeug aufgeklebt werden müssen. Zudem erhält jedes Team zwei Rallyeschilder, die vorne und hinten am Fahrzeug anzubringen sind. Das Logo der Veranstaltung sowie die der Sponsoren und Partner müssen stets sichtbar bleiben. Kennzeichen dürfen von Rallyeschildern unter keinen Umständen verdeckt werden. Verpflichtende Veranstalterwerbung muss gut sichtbar angebracht sein und während der gesamten Veranstaltung am Fahrzeug bleiben.

3.8 Technische Abnahme

Der Veranstalter kann vor der Rallye eine technische Abnahme der Fahrzeuge vornehmen.

4. Nennung 

4.1 Nennungen

Es werden nur vollständig ausgefüllte und bezahlte Nennungen bearbeitet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.2 Nenngeld

Das Nenngeld richtet sich nach Eingang der Nennung.
Eingang bis 01.03.2019: 180,00 € (ein Fahrzeug/zwei Personen)
Eingang bis 15.04.2019: 195,00 € (ein Fahrzeug/zwei Personen)

Für jeden weiteren Mitfahrer müssen 40,00 € entrichtet werden.
Das Nenngeld ist wie folgt zu zahlen:
Zahlung per Überweisung auf das Konto:
Dieter Seidel
Volksbank Paderborn IBAN: DE37 4726 0121 0460 1920 02
BIC: DGPBDE3MXXX
Bitte Vor- und Zuname des Fahrers sowie das Stichwort BCC Rallye angeben.

Nennungen ohne Zahlungseingang bleiben unbearbeitet.

4.3 Leistungen

Im Nenngeld sind folgende Leistungen enthalten:
Startplatz für ein Fahrzeug
Rallyeunterlagen, inklusive Roadbook, Bordkarten, Rallyeschilder und Startnummern
Mittagessen am 18.05.2019, außer Getränke
Abendessen am 18.05.2019, außer Getränke
Pokale und Preise jeweils für die 5 Erstplatzierten in der Touring- und Sportklasse

4.4 Zustimmung

Mit der Abgabe der Nennung akzeptieren die Teams/Fahrer/Beifahrer alle Bestimmungen dieser Veranstaltung.

4.5 Rückzahlung des Nenngeldes

Das Nenngeld wird unter folgenden Umständen zurückgezahlt:

Bei Ablehnung der Nennung durch den Veranstalter zu 100%
Bei Absage der Veranstaltung im Vorfeld zu 80% (z.B. höhere Gewalt)

4.6 Rücknahme der Nennung

Bei Rücknahme der Nennung durch das Team wird das Nenngeld nicht zurückgezahlt. „Nenngeld ist Reuegeld“

4.7 Versand der Nennbestätigungen

Der Versand der Nennbestätigungen erfolgt per Post / Email an den Anmelder des jeweiligen Teams nach Nennschluss. Bitte diese Nennbestätigung am Veranstaltungstag bei der Papierabnahme vorlegen.

4.8 Bulletins

Änderungen und/oder Ergänzungen des Reglements, des speziellen Reglements oder des Roadbooks werden durch den Veranstalter in nummerierten Bulletins herausgegeben. Sie sind fester Bestandteil des Regelwerks. Diese Bekanntgaben erfolgen auch am offiziellen Aushang.

4.9 Recht auf Wort, Bild und Ton

Mit Abgabe der Nennung geben die Teams/Fahrer/Beifahrer ihr Einverständnis, dass sowohl der Veranstalter als auch beteiligte Dritte (insbesondere Sponsoren) alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigten Bild-, Ton- und Filmmaterialien (und damit auch Bildnisse und/oder Namen von Teams/Fahrern/Beifahrern) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt in allen Medien sowohl zu redaktionellen als auch zu Werbezwecken im Zusammenhang mit bzw. unter Bezugnahme auf die Veranstaltung nutzen dürfen. Weiterhin geben die Teams/Fahrer/Beifahrer mit der Nennung ebenso ihr Einverständnis zur Veröffentlichung des eingereichten Fotos vom Wettbewerbsfahrzeug sowie der Startliste inkl. Namen, Wohnort, Nationalität von Fahrer und Beifahrer sowie der Fahrzeugdaten. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, anderen berichtenden Medien oder beteiligten Dritten (insbesondere Sponsoren) können nicht geltend gemacht werden. Für jedwede Berichterstattung in Wort, Bild und Ton seitens Dritter übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

5. Ablauf der Veranstaltung (Durchführungsbestimmungen) 

5.1 Offizieller Aushang

Es gibt am Startpark einen offiziellen Aushang (schwarzes Brett). Alle Bekanntmachungen, sowie Startlisten und Ergebnislisten werden dort zu finden sein. Ebenso hängen dort die Bulletins in numerischer Reihenfolge.

5.2 Zeitplan

Alle im Vorfeld der Veranstaltung veröffentlichten Zeitpläne sind vorläufig. Der endgültige Zeitplan wird am offiziellen Aushang bekanntgegeben.

5.3 Papierabnahme

Es müssen folgende gültige Unterlagen vorgelegt werden:

Führerschein des Fahrers / der Fahrer
Fahrzeugpapiere / Zulassung
Haftpflichtversicherungsnachweis (grüne Versicherungskarte)
Nennbestätigung
Einverständniserklärung eines Elternteils bei Minderjährigen

In Deutschland zugelassene Fahrzeuge der Teilnehmer müssen mit den gesetzlich geforderten Mindestversicherungssummen versichert sein. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen eine Mindesthaftpflichtversicherungssumme von € 1.000.000 pauschal besitzen. Mit der Abgabe der Nennung erklären die Fahrer, dass für das Fahrzeug eine dieser Vorschriften entsprechende Versicherung uneingeschränkt besteht.

Der Veranstalter nutzt die Papierabnahme auch zur Ausgabe der Startnummern und Rallyeschilder.

5.4 Briefing

Das Fahrerbriefing findet am Samstag den 18.05.2019 nach der offiziellen Begrüßung statt. Die Teilnahme ist verpflichtend.

5.5 Start / Startpark

15 Minuten vor dem jeweiligen Start erhält das Team das Roadbook am Startertisch. Gestartet wird nach Startnummern (niedrigste zuerst).
Die Fahrzeuge werden im 1 Minuten Takt gestartet. Die Startzeiten aller Teams werden rechtzeitig vor dem Start des ersten Fahrzeugs am offiziellen Aushang bekannt gegeben. Unmittelbar vor der Start-ZK wird für einen reibungslosen Ablauf ein Startpark eingerichtet (siehe Roadbook). Die Teams haben sich spätestens 5 Minuten vor ihrer Startzeit in den Startpark einzureihen. Beim Start wird jedem Team eine Bordkarte mit der jeweiligen Startzeit ins Auto gereicht.

Beispiel:

Sollstartzeit lt. Aushang: Startnummer 1 09:15:00 Uhr

09:00:00 Uhr: Abholen des Roadbooks am Startertisch

09:10:00 Uhr: Einreihen in den Startpark

09:14:00 Uhr: Einfahrt in den Start (= ZK1)

Eintrag in der Bordkarte durch Zeitnehmer 09:15:00 Uhr

09:15:00 Uhr: Übergabe der Bordkarte und Start

Durch das Team unverschuldete Verspätungen an der Start-ZK werden nicht bestraft.

Startablauf:

Die Teams starten an der ersten Zeitkontrolle (Start-ZK) im 60 Sekunden-Rhythmus.

Dabei gilt folgender Ablauf:

Startzeit Fahrzeug 1 lt. Aushang/Bordkarteneintrag: 09­:15:00 Uhr

Startzeit Fahrzeug 2 lt. Aushang/Bordkarteneintrag: 09:16:00 Uhr

Startzeit Fahrzeug 3 lt. Aushang/Bordkarteneintrag: 09:17:00 Uhr

Startzeit Fahrzeug 4 lt. Aushang/Bordkarteneintrag: 09:18:00 Uhr

usw.

5.6 Restart nach der Mittagspause

Die Restart-Zeit wird den Teams am Eingang (ZK) zur Mittagspause mitgeteilt. Hier ist die Bordkarte der Vormittagsetappe abzugeben. Die jeweilige vorgegebene Ausfahrtzeit ist nach den Regeln einer Zeitkontrolle (siehe Punkt 7.5) einzuhalten. Beim Ausgang (ZK) aus der Mittagspause wird die tatsächliche Startzeit in der neuen Bordkarte vermerkt.

5.7 Ziel

Die Ziel-ZK kann straffrei, also früher als zur eigenen Idealzeit angefahren werden (Vorzeit erlaubt). Der Schlusswagen ist über etwaige Verspätungen (z.B. technische Defekte, liegengebliebene Fahrzeuge) zu informieren.

5.8 Siegerehrung

Die Siegerehrung findet im Rahmen der abschließenden Abendveranstaltung statt. Die Ehrung ist fester Bestandteil der Veranstaltung.

6. Fahrvorschriften 

6.1 Veranstalterzeit

Bei der Veranstaltung gilt ausschließlich die „Veranstalterzeit“.
Eine Funkuhr ist an den Zeitkontrollen (ZK) einsehbar.

6.2 Verkehrsregeln

Mit der Abgebe der Nennung verpflichten sich alle Fahrer während der gesamten Rallye, die geltenden Straßenverkehrsvorschriften einzuhalten. Im Falle der Nichteinhaltung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer nach Punkt 12 des Reglements zu bestrafen oder ganz aus der Veranstaltung auszuschließen.

6.3 Ausfall-Restart

Kann ein Team die erste Etappe nicht beenden, besteht die Möglichkeit zum Wiedereinstieg in die Rallye am Beginn der zweiten Etappe. Alle bis dahin nicht angefahrenen Kontrollen und Wertungsprüfungen werden nach der unter Punkt 12 aufgeführten Tabelle geahndet.

6.4 Streckensperrungen

Im Falle einer Streckensperrung folgen die Teilnehmer der Umleitungsbeschilderung, bis sie sich wieder auf der Originalstrecke befinden. Im Zweifel sucht der Teilnehmer, unter Zuhilfenahme der Streckenkarten im Roadbook, die Originalstrecke. Wird der Veranstalter rechtzeitig von einer Sperrung in Kenntnis gesetzt, so kann die Umleitung mit Richtungspfeilschildern des Veranstalters gekennzeichnet sein (orangefarbenes Pfeildreieck). Diesen Umleitungspfeilen ist zu folgen bis zu DEM Veranstalterpfeil, der senkrecht nach unten zeigt. Von dieser Stelle an ist der Weg zurück zur Idealstrecke zu suchen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Streckenplanung (siehe Kartenlesesystem) und der StVO ist nun DER Weg auszuwählen, der es ermöglicht, möglichst viel der ursprünglichen Idealstrecke weiter zu befahren. Sollten sich Abschnittsfahrzeiten durch diese Umleitung so sehr verlängern, dass die folgenden Durchfahrtskontrollen(DK) oder Zeitkontrollen (ZK) nicht innerhalb der im Roadbook festgelegten Öffnungszeit erreicht werden können, entscheidet der Veranstalter schnellstmöglich über eine eventuelle Annullierung der Kontrollen und den damit verbundenen Strafpunkten und informiert die Teilnehmer darüber. Die Rallyeteams sind in jedem Falle verpflichtet, sich stets an die StVO zu halten.

6.5 Umweltregeln

Es muss seitens der Teilnehmer darauf geachtet werden, dass Parkplätze nicht durch Öl, Benzin oder andere Flüssigkeiten verunreinigt werden. Geeignete Materialien zur Aufnahme von umweltgefährdenden Substanzen müssen von den Teams mitgeführt werden, dazu gehören Ölbindetücher oder eine Plane (mind. 4x2m), die bei Stillstand des Fahrzeuges und sichtbaren Verlust (Tropfverlust) von Öl zu verwenden sind. Im Falle von Reparaturen sind bei der Gefahr für die Umwelt, besonders des Grundwassers, zusätzliche Sicherungen zu verwenden, für die jeder Teilnehmer selbst zu sorgen hat. Für nachweisliche Verunreinigungen von Oberflächen bzw. Umweltschäden gilt das Verursacherprinzip, d.h. es haftet der jeweilige Fahrzeugführer bzw. Fahrzeugeigentümer.

6.6 Servicefahrzeuge

Um einen fairen Ablauf der Rallye zu gewährleisten, ist es Service- und sonstigen Begleitfahrzeugen grundsätzlich nicht erlaubt, die Rallyestrecke zu befahren (außer bei nachweislich technischer Hilfeleistung). Pro Verstoß erhält das zugehörige, bestplatzierte Team eine Strafe von 500 Punkten.

6.7 Unsportliches Verhalten

Die Veranstalter erwarten von den Teams, dem historischen Rallyesport durch ihr Verhalten nicht zu schaden! Teilnehmer, die sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, anderen Rallye-Teams, Zuschauern, Passanten und/oder dem Organisationsteam (Streckenposten, Zeitnehmern, etc.) unsportlich verhalten, werden nach dem Ermessen des Schiedsgerichts bestraft. Liegt gegenüber einem Teilnehmer eine offizielle Beschwerde beim Veranstalter vor, so kann der Teilnehmer nach Überprüfung des Falls durch das Schiedsgericht bestraft werden. Unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit können Strafen bis zum sofortigen Wertungsausschluss verhängt werden.

6.8 Geschwindigkeitsmessungen

Der Veranstalter kann geheime Geschwindigkeitsmessungen vornehmen. Sollte es zu Geschwindigkeitsübertretungen kommen, so werden dafür Strafpunkte vergeben, die in die Gesamtwertung der Rallye mit einbezogen werden. Bei den Messungen wird der Veranstalter eine Toleranz von 10% zur erlaubten Geschwindigkeit zulassen. Bei festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 50% erfolgt Wertungsausschluss gemäß Punkt 12 des Reglements. Davon unberührt bleiben weitere Messungen durch die Polizei. Verstöße, die dem Veranstalter von behördlicher Seite gemeldet werden, behandelt das Schiedsgericht. In Wohngebieten gilt grundsätzlich Tempo 30km/h, auch wenn 50 km/h erlaubt sind.

7.Aufgabenstellung 

Die Teams haben die Aufgabe, eine im Roadbook definierte Strecke unter Einhaltung der Regeln des Roadbooks, dieses Reglements und des speziellen Reglements (siehe website) im vorgeschriebenen Zeitplan (Idealzeit) abzufahren. Die Idealzeit ist die Zeit, zu der die jeweiligen ZK´s zur errechneten Minute laut Bordkarte angefahren werden sollen.

7.1 Roadbook

Das Roadbook wird 15 Minuten vor dem jeweiligen Start am Startertisch ausgegeben. Es enthält nochmal das spezielle Reglement, alle Details zur Strecke und zu den Durchfahrts- und Zeitkontrollen sowie zu den Sonderprüfungen. Es sind die neusten Landkarten im Maßstab 1:50000 im Bordbuch abgedruckt. Die gesamte Strecke wird mit Hilfe von Kartenausschnitten und Chinesenzeichen wiedergegeben. Die Distanzen bei den Chinesenzeichen sind sowohl in Kilometern als auch in Meilen angegeben. Kurzfristige Änderungen werden als Bulletin am offiziellen Aushang bekannt gegeben.

7.2 Bordkarten

Für jede Etappe (eine vormittags, eine nachmittags) gibt es eine Bordkarte. Die jeweilige Bordkarte wird den Teams an der entsprechenden ZK vom Zeitnahmepersonal übergeben. Auf den Bordkarten sind die Namen von Fahrer und Beifahrer selbst einzutragen.
Die Startzeiten eines jeden Teams werden am Aushang veröffentlicht bzw. im Falle der Mittags-ZK dem Teilnehmer mitgeteilt. Diese jeweilige Startzeit wird auf der Bordkarte vom Zeitnehmer notiert (siehe 7.5). Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Zeiteintrag zu kontrollieren und ggf. korrigieren zu lassen.
Die ideale Fahrtdauer bis zur nächsten ZK (und dann weiter von ZK zu ZK) ist in der Bordkarte angegeben und vom Team unter Berücksichtigung der eigenen Startzeit selbst auszurechnen und im entsprechenden Feld einzutragen.

Beispiel:
Startzeit ZK 1 – 09:25:00
Fahrtdauer bis ZK 2 – 45 Minuten (in der Bordkarte angegeben)
Ankunftszeit ZK 2 – 10:10:00 (selbst ausgerechnet)
10:10:00 wäre dann der entsprechende Eintrag in das für den Teilnehmer vorgesehene Kästchen und der Zeitpunkt an dem dieses Team an der ZK vorfährt!

In die dafür vorgesehenen Kästchen auf der Rückseite der Bordkarte sind die DK´s zu vermerken (siehe Punkt 7.3 und 7.4). Jede Manipulation in der Bordkarte durch das Team wird nach Ermessen des Schiedsgerichts bestraft. Bordkarten, die nicht an der Mittags-ZK und/oder an der Ziel-ZK abgegeben werden, können für die Wertung nicht berücksichtigt werden. Dementsprechend müssen auch alle bis dahin angefahrenen DK´s und ZK´s als nicht absolviert gewertet werden.

7.3 Bemannte Durchfahrtskontrollen (DK)

Die bemannten DK´s werden durch ein Schild (Stempelsymbol auf rotem Grund) gekennzeichnet. An diesen DK´s wird dem Teilnehmer lediglich die Durchfahrt per Stempel bestätigt. Sie darf grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Zeit angefahren werden, allerdings erfolgt der Stempeleintrag in die Bordkarte nur während des im Roadbooks festgelegten Zeitfensters. Nicht Anfahren/Auslassen einer DK wird mit Strafpunkten belegt (siehe Punkt 12).

7.4 Unbemannte Durchfahrtskontrollen (DK)

Unbemannte Durchfahrtskontrollen (DK) sind orangefarbene Schilder mit einem schwarzen Buchstaben oder einem Stempelsymbol. Sie sind 30cm x 30cm groß und auf der Idealstrecke gut sichtbar immer am rechten Fahrbahnrand angebracht.
Die Buchstaben sind in die Bordkarte in die dafür vorgesehenen Kästchen nur mit Kugelschreiber beginnend von links oben nach rechts unten (ohne Leerkästchen) in der Reihenfolge, in der man an ihnen vorbeifährt, deutlich lesbar einzutragen. Sinngemäß ist mit den unbemannten Stempel DK´s zu verfahren: Stempel ist in das nächste freie Kästchen einzubringen (Stempel und Stempelkissen hängen jeweils unter dem Schild).
Nachträgliche Veränderungen oder manipulationen in der Bordkarte sind verboten und die jeweiligen DK Eintragungen werden als nicht vorhanden bewertet (siehe 7.2). Unbemannte DK´s sind auf der gesamten Strecke jederzeit möglich. Sie sind nicht im Roadbook vermerkt. In Ortschaften, die auf der Karte mit einem Kreis versehen sind, ist der kürzeste Weg oft nicht definiert. Innerhalb dieser Kreise gibt es keine Durchfahrtskontrollen. Nicht Anfahren/Auslassen einer DK wird mit Strafpunkten belegt (siehe Punkt 12).

7.5 Zeitkontrollen (ZK)

Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, sind Zeitkontrollen (ZK) eingerichtet. Sie dienen zur Überwachung der vorgegebenen Idealzeiten und sind im Roadbook eingezeichnet. Jede ZK wird mit Schildern (Uhrensymbol auf gelben und rotem Grund) gekennzeichnet. Man bekommt beim Anhalten an der ZK die gerade laufende Minute in die Bordkarte eingetragen. Bei zu frühem Erreichen der ZK wartet der Teilnehmer VOR dem gelben ZK-Schild seine Idealzeit ab und kann dann eine Minute vor seiner Idealzeit zum Zeitnehmertisch vorfahren (siehe Beispiel Start ZK , 5.0). Dort erhält er nach Ablauf dieser Minute seinen Idealzeiteintrag und setzt seine Fahrt fort. Ein zu früher Zeiteintrag an einer ZK wird nach Punkt 12 bestraft. Die eigene Idealzeit muss dann an der nächsten ZK abgewartet werden, sodass der Teilnehmer wieder in seiner ursprünglichen Idealzeit weiterfahren kann. Zu spätes Eintreffen an einer ZK wird nach Punkt 12 bestraft. Ein verspätetes Team wird in das laufende Feld eingereiht und fährt mit dieser neuen – verspäteten – Idealzeit die weiteren ZK´s strafpunktfrei an.
Der Eintrag in die Bordkarte sollte vom Teilnehmer unbedingt kontrolliert werden.
Gegebenenfalls muss die Bordkarte erneut zur Korrektur und Abzeichnung durch den Zeitnehmer vorgelegt werden. Zeiteintragungen in dem Feld für den Zeitnehmer durch das Team sind nicht erlaubt und werden nach Punkt 12 bestraft.

7.6 Öffnung und Schließung der Durchfahrts- und Zeitkontrollen

Die bemannten DK`s und ZK`s öffnen 15 Minuten vor der planmäßigen Ankunftszeit des ersten Fahrzeugs (siehe Zeitplan) und schließen 45 Minuten nach der planmäßigen Ankunftszeit des letzten Fahrzeugs. Jedes Team muss innerhalb seines Zeitfensters (eigene Idealzeit plus max. 45 Minuten) die einzelnen Zeitkontrollen (ZK) erreichen. Hat ein Team eine ZK nicht innerhalb seines Zeitfensters erreicht, so gilt die Kontrolle als nicht angefahren und man bekommt die max. Strafpunktzahl für die ZK (siehe Punkt 12).

8. Sonderprüfungen 

Bei der Veranstaltung gibt es Sonderprüfungen. Art und Aufbau der einzelnen Sonderprüfungen sind zum besseren Verständnis als nicht maßstäbliche Skizzen im Roadbook wiedergegeben. Diese Skizzen enthalten die Informationen zu den Sonderprüfungen, dazu gehören insbesondere:
Streckenführung
Ort der Zeitmessung am Start bzw. am Ziel
Aufbau der Pylonen

Sonderprüfungen öffnen 15 Minuten vor der planmäßigen Ankunftszeit des ersten Fahrzeugs und schließen 45 Minuten nach der planmäßigen Ankunftszeit des letzten Fahrzeugs.

8.1 Aufgabe bei der Sonderprüfung

Aufgabe bei der Sonderprüfung ist es, eine vorgegebene Zeit auf der vorgegebenen Strecke möglichst auf die Sekunde zu erreichen (Gleichmäßigkeit). Es müssen die Pylonen, wie in der Skizze im Roadbook vorgegeben, umfahren werden. Es dürfen keine Pylonen umgeworfen werden. Wenden und/oder das Fahren in Gegenrichtung ist ebenfalls verboten, es sei denn die Streckenführung verlangt es. Zusätzliche Aufgabenstellungen können dem Teilnehmer unmittelbar vor seinem Start mitgeteilt werden. Bitte auf der Strecke nicht anhalten! Nach absolvierter Sonderprüfung wird die Zeit in die Bordkarte eingetragen. Der Teilnehmer setzt dann seine Fahrt unverzüglich fort.

8.2 Start der Sonderprüfung

Der Einweiser gibt dem Teilnehmer per Hand- oder Rufzeichen das Signal, worauf dieser unverzüglich zur Sonderprüfung starten muss.

8.3 Zeitmessung

Folgende Messungen sind möglich:
Start nach Startampel
Start / Ziel per Lichtschranke
Start / Ziel per Druckschlauch
Start / Ziel per Flaggensignal
Proteste oder Einsprüche gegen die Zeitnahme sind generell nicht zulässig.

9. Proteste – Einsprüche 

Der Veranstalter ermöglicht allen Teams, eventuelle Unklarheiten bei der Rallye (nicht Zeitnahme) kontrollieren zu lassen. Für diesen Fall gibt es im Roadbook ein spezielles Formular, welches durch den Teilnehmer ausgefüllt bis max. 30 Minuten nach seiner Ziel-ZK-in-Zeit abzugeben ist. Später abgegebene Proteste und Einsprüche werden nicht mehr bearbeitet. Der Veranstalter wird den Vorfall schnellstmöglich kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren.
Eine daraus resultierende Änderung der Reihenfolge wird jedoch nur dann veröffentlicht, wenn sich das betroffene Team unter den Top 5 des Gesamtclassements befindet oder durch die Korrektur unter die Top 5 kommt oder herausfällt.

9.1 Schiedsgericht

Bei Unklarheiten und Verstößen kann im Zweifel das Schiedsgericht zu Rate gezogen werden. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig. Das Schiedsgericht besteht aus den folgenden Personen:

Name: Dieter Seidel ( Sportlicher Leiter )
Name: Susi Frey ( Zeitnahme, Auswertung )

9.2 Auslegung des Reglements

Der Sportliche Leiter ist für die Anwendungen der Bestimmungen des vorliegenden Reglements während der Veranstaltung zuständig. Jeder in dieser Ausschreibung nicht vorgesehene Fall wird vom Schiedsgericht untersucht und endgültig entschieden. Gibt es Reglementübersetzungen in andere Sprachen, so ist im Zweifel stets der deutsche Text verbindlich.

10. Ergebnisse 

Die Ergebnisse werden schnellstmöglich am offiziellen Aushang (schwarzes Brett) ausgehängt.

10.1 Sieger

Sieger einer jeden Klasse ist das Team mit der geringsten Strafpunktzahl.

10.2 Ex aequo

Bei Punktgleichheit liegt das Team vorne, das auf den Sonderprüfungen das bessere Resultat erzielt hat. Sollte auch dann noch Gleichstand herrschen, gewinnt das ältere Fahrzeug.

11. Haftung 

Die nachstehenden Haftungsvereinbarungen werden mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

11.1 Haftung der Teilnehmer

1. Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer und ggf. Mitfahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder von dem von ihnen benutzen Fahrzeug verursachten Schäden.
2. Das Parken der teilnehmenden Fahrzeuge an bewachten oder unbewachten Rallyestationen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

11.2 Haftungsbeschränkung des Veranstalters etc., Verzichtserklärung

1. Fahrer und Beifahrer erklären mit der Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Sportwarte, Helfer, Behörden, Straßenbaulastträger, Hilfsdienste sowie andere natürliche und juristische Personen, die mit der Organisation und/oder Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen, außer für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen von Startnummern und Veranstaltungskennzeichen (z.B.Rallyeschildern) entstehen.

2. Sind Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des Wettbewerbsfahrzeuges, erklären Fahrer und Beifahrer sowie Anmelder mit Abgabe der Nennung, dass sich der Eigentümer mit der Teilnahme seines Fahrzeugs, dem Reglement und insbesondere dem unter Punkt 11 genannten Haftungsbedingungen einverstanden erklärt. Jedwede Ansprüche, die dem Eigentümer des Wettbewerbsfahrzeugs im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, kann dieser lediglich gegen Anmelder, Fahrer oder Beifahrer geltend machen, nicht aber gegen natürliche und juristische Personen, die mit der Organisation und/oder Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Fahrer und Beifahrer müssen eine schriftliche Einverständniserklärung des Fahrzeugeigentümers bei der Rallye mitführen, die auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen ist. Ebenfalls ist die unterschriebene Verzichtserklärung der Nennung beizufügen oder spätestens am Veranstaltungstag dem Veranstalter vorzulegen.

11.3 Abbruch der Veranstaltung

Bei Abbruch der Veranstaltung z.B. wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes sowie auf Erstattung sonstiger etwaiger Schäden.

12. Zusammenfassung der Strafpunkte 

Sonderprüfung

Abweichung von der vorgeschriebenen Zeit pro Sekunde

5 Punkt

Maximale Strafpunkzahl

1000 Punkte

Auslassen einer Sonderprüfung

1000 Punkte

Falsches Befahren

400 Punkte

Falsches Umfahren einer Pylone

100 Punkte max. 400 Punkte

Umwerfen einer Pylone

50 Punkte max. 400 Punkte

Zeitkontrolle (ZK)

Zu frühes Ankommen pro Minute

50 Punkte

Verspätung pro Minute

20 Punkte

Auslassen einer ZK

800 Punkte

Verspätung von mehr als 45 Minuten

800 Punkte

Maximale Strafpunktzahl pro ZK

800 Punkte

Durchfahrtskontrollen (DK)

Auslassen einer bemannten DK

300 Punkte

Auslassen einer unbemannten DK

300 Punkte

Weitere Anlässe

Manipulation der Bordkarte

Nach Ermessen des Schiedsgerichts

Unsportliches Verhalten

Nach Ermessen des Schiedsgerichts

Offiziell gemeldeter Verkehrsverstoß an den Veranstalter

333 Punkte

Fahrzeugwechsel während der Rallye

222 Punkte

Unsportliche Fahrmanöver

Bis zu 333 Punkte

1. polizeilich gemeldeter Verkehrsverstoß

500 Punkte

2. polizeilich gemeldeter Verkehrsverstoß

2000 Punkte

3. polizeilich gemeldeter Verkehrsverstoß

Wertungsverlust

Festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50%

Wertungsverlust

Polizeilich gemeldete Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50%

Wertungsverlust